All­ge­meine Teil­nah­me­be­din­gun­gen

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN Sai­son 2021

                                                                                                                    

  • 1 1. Die Teil­nahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haf­tung durch den Ver­an­stal­ter für eige­nes Ver­schul­den oder Ver­schul­den sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen ist- soweit gesetz­lich zulässig-​ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Ver­an­stal­ters oder sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen vor.
  1. Lift­un­ter­neh­mer und ihr Per­so­nal sind keine Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters. Inso­fern ent­fällt eine Haf­tung durch den Ver­an­stal­ter.
  2. Die Teil­neh­mer haben den Wei­sun­gen des Kurs­lei­ters unbe­dingt Folge zu leis­ten, ansons­ten han­deln sie auf eigene Gefahr. Wei­te­res wird in § 9 gere­gelt.
  • 2 Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, wegen schlech­ter Wit­te­rung, Schnee­man­gel oder sons­ti­ger Umstände,  die die Durch­füh­rung eines Ski­schul­ta­ges nicht mög­lich machen, ent­spre­chende Ter­min­ver­schie­bun­gen vor­zu­neh­men. Die Ski­schule Opitz kann die ange­bo­te­nen Kurse ohne Ein­hal­tung einer Frist absa­gen, zeit­lich ver­schie­ben oder an einen ande­ren Lehr­gangs­ort ver­le­gen Dies gilt, soweit es dem Ver­an­stal­ter zumut­bar ist.  Für den Fall der Unzu­mut­bar­keit (z.B. bei höhe­rer Gewalt) erhält der Teil­neh­mer den antei­li­gen, bereits bezahl­ten Rech­nungs­be­trag abzüg­lich einer Auf­wands­pau­schale in Höhe von 40,00 € zurück­er­stat­tet. Im Falle          einer Kurs­ab­sage wäh­rend eines lau­fen­den Kur­ses wer­den die antei­li­gen Kurs­ge­büh­ren abzüg­lich einer Bear­bei­tungs­pau­schale ab dem zwei­ten Kurs­tag von 30 Euro, ab dem drit­ten  Kurs­tag von 20 Euro, ab dem vier­ten Kurs­tag von 10 Euro zurück­er­stat­tet oder als Gut­schrift auf einen ande­ren Kurs über­tra­gen.         
  • 3 Sollte ein Ski — oder Snow­board Anfän­ger den 1. od. 2. Kurs­tag — trotz ange­bo­te­nem Nach­hol­ter­min — ver­säu­men, so ist eine wei­tere Teil­nahme am Kurs aus Sicher­heits­grün­den nicht mög­lich.       
  • 4 Vom Teil­neh­mer nicht in Anspruch genom­mene Kurs­tage (z.B.: Krank­heit, Urlaub, pri­vate Gründe u. dgl.), sowie vor­zei­ti­ger Abbruch der Kurse sei­tens des Teil­neh­mers kön­nen nicht rück­erstat­tet, ver­rech­net, nach­ge­holt oder über­tra­gen wer­den.
  • 5 Tritt ein Teil­neh­mer bis 10 Tage vor Beginn des Kur­ses von dem gebuch­ten Kurs zurück, so wer­den 50 % des Kurs­prei­ses als  Auf­wands­pau­schale erho­ben. Für den Fall, dass der Kurs­teil­neh­mer eine Ersatz­per­son stellt, wird eine  Bear­bei­tungs­pau­schale in Höhe von 40,- € fäl­lig. Bei Rück­tritt inner­halb der letz­ten 10 Tage vor     Kurs­be­ginn kann keine Rück­erstat­tung der Kurs­ge­bühr erfol­gen! Die Pau­schale ist höher oder nied­ri­ger anzu­set­zen, wenn der Ver­käu­fer einen höhe­ren oder der Käu­fer einen gerin­ge­ren Auf­wand nach­weist.
  • 6 Bei Buchung eines Anschluss­kur­ses wer­den die Ter­mine am 3. Kurs­tag mit­ge­teilt. Die Anschluss­kurse fin­den  nicht wäh­rend der Faschings­fe­rien 2021 statt.
  • 7 Ver­trag­li­che Ansprü­che des Kurs­teil­neh­mers gegen den Ver­an­stal­ter sind schrift­lich inner­halb eines Monats nach Kurs­be­en­di­gung beim Ver­an­stal­ter anzu­mel­den; ansons­ten sind sie- soweit gesetz­lich zulässig- aus­ge­schlos­sen. Im Übri­gen ver­jäh­ren sons­tige  Ansprü­che – soweit gesetz­lich zulässig- gegen den  Ver­an­stal­ter sowie sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen in 6 Mona­ten.
  • 8 Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, Teil­neh­mer die die Anwei­sun­gen der Leh­rer, Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters oder des Lift­per­so­nals nicht befol­gen und dadurch sich und/​oder andere gefähr­den, vom Kurs aus­zu­schlie­ßen. In die­sem Fall erfolgt keine – auch antei­lige — Rück­zah­lung der Kurs­ge­bühr.
  • 9 Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, Teil­neh­mer die — nach Ein­schät­zung des jewei­li­gen Leh­rers — nicht dem angemeldeten/​gewünschtem Kurs­ni­veau ent­spre­chen und trotz ange­bo­te­nem der Leis­tung des Teil­neh­mers ent­spre­chen­dem Kurs an die­sem nicht teil­neh­men, vom Kurs aus­zu­schlie­ßen ohne  Anspruch auf – auch  antei­lige –        Rück­zah­lung der Kurs­ge­bühr.
  • 10 Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Sie uns zur Ver­fü­gung stel­len, wer­den elek­tro­nisch ver­ar­bei­tet und genutzt, soweit sie zur Ver­trags­durch­füh­rung erfor­der­lich sind.  Mit sei­ner Buchung gestat­tet der Teil­neh­mer der        Ski­schule         Opitz die Wei­ter­gabe sei­ner Kon­takt­da­ten (Name, Geburts­da­tum, Tele­fon­num­mer) an den      ent­spre­chen­den  Kurs­lei­ter. Alle übri­gen Rege­lun­gen zu Erhe­bung, Spei­che­rung und Nut­zung der Teil­neh­mer­da­ten fin­den Sie unter­der Daten­schutz­er­klä­rung im Inter­net unter www.opitz-ski.de. Der Teil­neh­mer und die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erklä­ren sich ein­ver­stan­den  dass alle Foto- und Video­auf­nah­men, die wäh­rend des gebuch­ten Kur­ses gemacht wer­den, als Abzug, in Print­me­dien und im  Inter­net auf der Web­seite der Ski­schule Opitz unter www.opitz-ski.de ver­öf­fent­licht wer­den dür­fen. Wir wei­sen dar­auf hin, dass im Inter­net ver­öf­fent­lichte Fotos welt­weit abruf­bar sind und eine Wei­ter­ver­wen­dung die­ser Fotos durch Dritte nicht gene­rell aus­ge­schlos­sen wer­den kann.
  • 11 Die Abtre­tung von Ansprü­chen jeg­li­cher Art des Kurs­teil­neh­mers gegen­über des Ver­an­stal­ters, oder sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen an Dritte ‑ist soweit gesetz­lich zulässig- aus­ge­schlos­sen.
  • 12 Münd­li­che Neben­ab­re­den sind nicht getrof­fen, soweit sie nicht schrift­lich bestä­tigt werden.Dies gilt nicht für die­seKlau­sel selbst.
  • 13 Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen unwirk­sam sein, blei­ben die sons­ti­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt.